Scheiben vor der Fahrt vollständig freikratzen |
In Deutschland müssen zugefrorene Autoscheiben vor der Fahrt vollständig vom Eis befreit werden, sodass die Sicht in alle Richtungen frei ist.
Nur ein kleines „Guckloch“ in die Windschutzscheibe zu kratzen und loszufahren, ist nicht erlaubt. Wirst du mit dieser eingeschränkten Sicht erwischt, droht ein Ordnungswidrigkeiten-Bußgeld zwischen 10 und 35 €. Bildquelle: Pexels |
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
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